Finanzierung
Unsere ärztlich verordneten Leistungen werden von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen. Einzelne Kantone übernehmen zum Teil die Restkostenfinanzierung.
Die Tarife für die Vergütung durch die Krankenkassen der Krankenpflegeleistungen wurden vom Bundesrat für die ganze Schweiz einheitlich festgelegt.
Sie betragen ab 01.01.2020 für:
- Bedarfsabklärung und Beratung: CHF 76.90 pro Stunde
- Behandlungspflege: CHF 63.00 pro Stunde
- Grundpflege: CHF 52.60 pro Stunde
Die freiberufliche Pflegefachperson sendet die Rechnung für die erbrachten Leistungen gemäss oben genanntem Tarif direkt an die Krankenkassen.
Zusätzlich wird eine Kostenbeteiligung von den Klienten und Klientinnen erhoben, welche direkt in Rechnung gestellt wird. Die Kostenbeteiligung ist Kantonal unterschiedlich gestaltet.
Bezüger von Sozialhilfeleistungen können die Rechnungen an das entsprechende Amt weiterleiten oder wer Ergänzungsleistungen (EL) erhält kann die Rechnungen einsenden und erhält zum Begleichen der Rechnung das Geld von der EL.
Kanton Bern
Die gesetzliche Patientenbeteiligung beträgt maximal CHF 15.35 pro Tag, im Kanton Bern wird Ihnen die Patientenbeteiligung erst ab dem 65. Lebensjahr in Rechnung gestellt.
Kosten
Abrechnung ohne die Krankenkasse
Selbstverständlich biete ich meine Dienstleistungen auch ohne ärztliche Verordnung an.
Dem Auftraggeber werden dann die Kosten direkt in Rechnung gestellt.
Für Leistungen ausserhalb der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) werden folgende Tarife verrechnet:
Fahrten / Begleitungen
CHF 0.90 / km
CHF 110.- / h
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Kommentare
Frau Schareitz hat mir in einer schweren Zeit einen Ausweg aufgezeigt. Sie ist sehr authentisch und freundlich und kompetent.vielen lieben Dank dafür.
Frau Schareitz, hatte immer ein offenes Ohr für mich und stand mit Rat und Tat zur Seite. Sie ist ehrlich und Direkt, was ich sehr geschätzt habe. Durch Frau Schareitz, habe ich gelernt, das das Leben schön sein kann und es sich lohnt zu Kämpfen. Vielen Dank für alles.